Patienten Info zur Arzneitherapie nach der Gesundheitsreform.

Am 1. April 2007 ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen eine Regelung in Kraft getreten, die die gesetzlichen Krankenkassen dazu anhält, Verträge mit Arzneimittelherstellern mit dem Ziel abzuschliessen, Rabatte bei den Arzneimittelpreisen zu erzielen. Dadurch sollen Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben realisiert werden.
Diese Regelung ist ab dem 1.7. 2007 absolut verpflichtend!

Einige Krankenkassen haben bereits solche Verträge abgeschlossen und die Ärzte darüber infor- miert, für welche Arzneimittelwirkstoffe mit einzelnen Herstellern nun günstigere Preise vereinbart wurden. Auf diese Weise soll auch dafür gesorgt werden, dass die Krankenkassenbeiträge einigermaßen stabil bleiben. Es kann also nun sein, daß Ihr Arzt Ihnen aus diesem Grund nicht mehr Ihr gewohntes Arzneimittel, sondern das eines anderen Herstellers verschrieben hat. Es kann aber auch sein, daß Ihr Arzt Ihnen das gewohnte Arzneimittel verschreibt, wir Apotheker jedoch gezwungen sind, Ihnen das Produkt eines Herstellers abzugeben, mit dem die Krankenkasse einen solchen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Da es sich hier um denselben Wirkstoff handlet, dürfte dies jedoch keinerlei Auswirkungen auf Ihre Arzneimitteltherapie haben. Sollten Sie trotzdem den Eindruck haben, daß das neu verschriebene Arzneimittel bei Ihnen anders wirkt als Ihr bisheriges, zögern Sie nicht, uns oder Ihren Arzt zu kontaktieren. Vor allen Dingen sollten Sie auf jeden Fall auch Ihre Krankenkasse darüber unterrichten.

Wir beraten Sie jederzeit gerne!

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